Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Teil 1
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und bewältigen
In der modernen Arbeitswelt sind psychische Belastungen ein zunehmend relevantes Thema. Als Betriebsrat tragen Sie eine entscheidende Verantwortung, diese Belastungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen. Unser Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen und die Entwicklung effektiver Strategien zur Verbesserung des Arbeitsumfelds.
Seminarinhalte
Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
- Up to date: Was hat sich im Gesetz verändert?
- Klar geregelt: Verordnungen und Vorschriften
- Gewusst wie: Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Vorgehen abklären: Organisation der Gefährdungsbeurteilung
- Wer ist beteiligt?
- Wer trägt die Verantwortung?
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Gefahren erkennen: Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen
- Fragebogen
- Beobachtungsinterview
- Moderierte Workshops
Ergebnisse auswerten: Analyse der Gefährdungsbeurteilung
- Verfahren auswählen
- Handlungsbedarf ermitteln
Stress verringern: Maßnahmen ableiten
- „Gute“ Führung
- Arbeitsgestaltung, Arbeitsorganisation und Sonstiges
Erfolg sichern: Wirkungskontrolle und Dokumentation
- Praktische Checklisten und Mustervorlagen
- Tipps und Hilfestellungen zur Vorgehensweise
Ganz konkret: Betriebsvereinbarungen zu psychischen Belastungen
- Wichtige Eckpunkte
- Hinweise zur praktischen Umsetzung
- Musterbetriebsvereinbarungen
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und bewältigen
In der modernen Arbeitswelt sind psychische Belastungen ein zunehmend relevantes Thema. Als Betriebsrat tragen Sie eine entscheidende Verantwortung, diese Belastungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen. Unser Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen und die Entwicklung effektiver Strategien zur Verbesserung des Arbeitsumfelds.
Seminarinhalte
Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
- Up to date: Was hat sich im Gesetz verändert?
- Klar geregelt: Verordnungen und Vorschriften
- Gewusst wie: Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Vorgehen abklären: Organisation der Gefährdungsbeurteilung
- Wer ist beteiligt?
- Wer trägt die Verantwortung?
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Gefahren erkennen: Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen
- Fragebogen
- Beobachtungsinterview
- Moderierte Workshops
Ergebnisse auswerten: Analyse der Gefährdungsbeurteilung
- Verfahren auswählen
- Handlungsbedarf ermitteln
Stress verringern: Maßnahmen ableiten
- „Gute“ Führung
- Arbeitsgestaltung, Arbeitsorganisation und Sonstiges
Erfolg sichern: Wirkungskontrolle und Dokumentation
- Praktische Checklisten und Mustervorlagen
- Tipps und Hilfestellungen zur Vorgehensweise
Ganz konkret: Betriebsvereinbarungen zu psychischen Belastungen
- Wichtige Eckpunkte
- Hinweise zur praktischen Umsetzung
- Musterbetriebsvereinbarungen
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1590,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1590,- €
Formulare
Inhouse-Seminar Anfragen
Für dieses Seminar stehen aktuell keine Termine zur Verfügung, gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Inhouse-Seminar Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1590,- €