Institut GEM

Menü

Seminare entdecken

Präsenzseminar · Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Teil 1

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden
  • PlatzstatusPlätze verfügbar

Über das Seminar

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und bewältigen

In der modernen Arbeitswelt sind psychische Belastungen ein zunehmend relevantes Thema. Als Betriebsrat tragen Sie eine entscheidende Verantwortung, diese Belastungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen. Unser Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen und die Entwicklung effektiver Strategien zur Verbesserung des Arbeitsumfelds.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen

  • Up to date: Was hat sich im Gesetz verändert?
  • Klar geregelt: Verordnungen und Vorschriften
  • Gewusst wie: Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Vorgehen abklären: Organisation der Gefährdungsbeurteilung

  • Wer ist beteiligt?
  • Wer trägt die Verantwortung?
  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Gefahren erkennen: Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen

  • Fragebogen
  • Beobachtungsinterview
  • Moderierte Workshops

Ergebnisse auswerten: Analyse der Gefährdungsbeurteilung

  • Verfahren auswählen
  • Handlungsbedarf ermitteln

Stress verringern: Maßnahmen ableiten

  • „Gute“ Führung
  • Arbeitsgestaltung, Arbeitsorganisation und Sonstiges

Erfolg sichern: Wirkungskontrolle und Dokumentation

  • Praktische Checklisten und Mustervorlagen
  • Tipps und Hilfestellungen zur Vorgehensweise

Ganz konkret: Betriebsvereinbarungen zu psychischen Belastungen

  • Wichtige Eckpunkte
  • Hinweise zur praktischen Umsetzung
  • Musterbetriebsvereinbarungen

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt Termin und Seminarort auswählen

Alle verfügbaren Veranstaltungen, Orte und freien Plätze finden Sie in der Terminübersicht.

Termine & Orte ansehen
Termine & Orte