Die Betriebsversammlung Teil 2

Seminar-Inhalte: Die Betriebsversammlung Teil 2
Rechtliche Hintergründe
- Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- Teilnahmeberechtigter Personenkreis
- Kostenerstattung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts
- Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats – Vertiefungswissen:
- Der gekonnte Redeaufbau beim Tätigkeitsbericht des Betriebsrats
- Rechtsprechung zu Themen bei der Betriebs- und Abteilungsversammlung nach § 45 BetrVG
- Die Betriebsversammlung als Öffentlichkeitsarbeit und Information nutzen
- Themenauswahl und professionelle Redevorbereitung
- Informationen des Arbeitgebers weitergeben
- Erfolge und nicht realisierte Projekte der Betriebsratsarbeit darlegen
Betriebsversammlung und Rhetorik
- Hintergründe von und Umgang mit Lampenfieber
- Bewusster Einsatz von Stimme und Körpersprache
- Die Vorbereitung zur erfolgreichen Rede
Umgang mit Störungen während der Betriebsversammlung
- Formen des Konterns
- Umgang mit Killerphrasen
- Abwehrtechniken
- Schlagfertigkeit
- souverän durch die Betriebsversammlung führen
- Geschickter Einsatz von Moderationsfragen
- Aktiv den Meinungsaustausch fördern
- Standpunkte diskutieren
- klare Aussagen gewinnen
- Einsatz von Medien
- Die Kommunikation mit der Belegschaft fördern
- Entwickeln von neuen Konzepten
- Möglichkeiten zur Umsetzung neuer Ideen
- Optimale Informationsaufbereitung
Nach der Betriebsversammlung
- Nachbesprechung im Betriebsrat
- Meinungen aus der Belegschaft einholen
- Auswertung, Auswirkungen und Resonanz
- Praxisübungen
- Konzentriertes Einzel- und Gruppentraining
- Videoaufzeichnungen
- Möglichkeiten
- verschiedene Kommunikationsmethoden auszuprobieren
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
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- Tagesgast:
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- Tagesgast:
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage