Die Betriebsversammlung Teil 1

Seminar-Inhalte: Die Betriebsversammlung Teil 1
Rechtliche Grundlagen
- Betriebs- und Abteilungsversammlung §§ 42–46 BetrVG
- Teilbetriebsversammlungen
- Regelmäßige oder zusätzliche Betriebs- oder Abteilungsversammlungen
- Zeitpunkt und Dauer
- Wer kann teilnehmen?
Wie erreichen wir eine höhere Teilnehmerzahl?
- Gestaltung und Ablauf
- Themenplan
- Kostenregelung für die Abteilungs- oder Betriebsversammlung
- Kosten und Sachaufwand § 40 BetrVG
- Information der Belegschaft über Initiative des Betriebsrats § 80 u. 87 BetrVG
Organisation und Durchführung
- Zeitpunkt (Tag/Monat), Uhrzeit
- Wie informieren wir die Belegschaft?
- Aushang, Rundschreiben oder Rundruf
- Wie motivieren wir die Belegschaft?
- Wo findet die Versammlung statt?
- Redeaufteilung
Durchführung
- Redevorbereitung
- Alle Mitarbeiter, Geschäftsleitung, Gewerkschaftsvertreter sowie der gesamte Betriebsrat sollten an der Betriebsversammlung teilnehmen
- Themensammlung, Analografie
- Redeformen, Ausdruck
- Welche Aktivitäten setze ich zum Schluss?
- Konzentriertes Einzel- und Gruppentraining zur Ermittlung von Verbesserungen der eigenen Darstellung und Ausdrucksform
Rhetorische Übungen zur erfolgreichen Durchführung einer Betriebsversammlung mittels Videoanalyse
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage