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Präsenzseminar · Betriebsverfassungsrecht

Die Betriebsvereinbarung

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Einführung in die Betriebsvereinbarung: Grundlagen und Praxis

In unserem Seminar "Die Betriebsvereinbarung" erhalten Sie umfassende Kenntnisse zu Inhalt, Abschluss und Auslegung von Betriebsvereinbarungen. Sie lernen die Zuständigkeiten von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat kennen und vertiefen Ihr Verständnis der Regelungskompetenzen der Betriebspartner. Zudem werden die Rechtswirkungen, Beendigungsmöglichkeiten und Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen praxisnah erläutert. Dieses Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Rüstzeug, um Betriebsvereinbarungen effektiv zu gestalten und umzusetzen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Inhalt, Abschluss und Auslegung der Betriebsvereinbarung

  • Allgemeine Grundsätze
  • Inhalt der Betriebsvereinbarung
  • Abschluss der Betriebsvereinbarung
  • Auslegung der Betriebsvereinbarung

Zuständigkeit für den Abschluss der Betriebsvereinbarung

  • Betriebsrat
  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat

Regelungskompetenz der Betriebspartner

  • Allgemeine Grundsätze
  • Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG
  • Tarif- und Gesetzessperre nach § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
  • Höherrangiges Recht

Rechtswirkungen der Betriebsvereinbarung

  • Geltungsbereich
  • Rückwirkung
  • Unmittelbare und zwingende Wirkung
  • Günstigkeitsprinzip

Verlust von Ansprüchen

  • Verzicht
  • Verwirkung

Beendigung, Nachwirkung und Ablösung

  • Beendigungsmöglichkeiten
  • Nachwirkung der Betriebsvereinbarung
  • Ablösung der Betriebsvereinbarung

Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

  • Teilnichtigkeit
  • Gesamtnichtigkeit
  • Umdeutung
  • Durchführung der Betriebsvereinbarung

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

GBR

Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG v. 10.06.1975 – 1 ABR 140/73, DB 1975, 2234).

Individuelle Durchführung

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