Der Gesamtbetriebsrat Teil 2

Seminar-Inhalte: Der Gesamtbetriebsrat Teil 2
Rechtsstellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats
Typische Regelungsfelder auf Gesamtbetriebsratsebene
- Vertiefung: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Gesetzes und kraft Auftrags
- Regelungen im Bereich unternehmenseinheitlicher EDV und bei Kontrolleinrichtungen
- Regelungen bei Vergütungsfragen, Prämien und besonderen sozialen Leistungen
- Regelungen bei Fragen der beruflichen Bildung und bei der Arbeitsplatzgestaltung
Gesamtbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Errichtung des Wirtschaftsausschusses auf Gesamtbetriebsratsebene
- Bestimmung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
- Information und Beratung: Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat
Die Gesamtbetriebsvereinbarung
- Regelungsbefugnis und Reichweite der Regelungen
- Zuständigkeit bei Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung
- Konkurrenz zwischen Betriebsvereinbarung und Gesamtbetriebsvereinbarung
Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei Neuerwerb von Betrieben, Verschmelzungen und Spaltungen - Erstreckung von Gesamtbetriebsvereinbarungen auf betriebsratslose Betriebe
- Taktisches Vorgehen bei Verhandlungen durch den Gesamtbetriebsrat
- Die Rolle von Gesamtbetriebsratsmitgliedern als Beisitzer in der Einigungsstelle
- Wie werden Verdienstausfall und Honorar im Einigungsstellenverfahren geregelt?
Auf dem neusten Stand: Aktuelle Rechtsprechung in Sachen Gesamtbetriebsrat
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BR
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Pentahotel Wiesbaden Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Preis:1390,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
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