Der Betriebsrat in der Matrixorganisation

Seminar-Inhalte: Der Betriebsrat in der Matrixorganisation
Was bedeutet Matrixorganisation
- Merkmale der Matrixorganisation
- Arten und Erscheinungsformen
- Vor- und Nachteile der Matrixorganisation
- Umsetzung der Matrixorganisation im Unternehmen
- Umsetzung einer unternehmensübergreifenden Matrixorganisation
Betrieb und Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit Matrixorganisation
- Das Arbeitsverhältnis in der Matrixorganisation
- Auswirkungen der Matrixorganisation auf die Betriebsstruktur
- Anpassungsmöglichkeiten der Betriebsstruktur gemäß § 3 BetrVG
- Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und Matrixmanager im matrixorganisierten Konzern
- Betriebsverfassungsrecht in der internationalen Matrixorganisation
Beteiligungsrechte bei der Einführung einer Matrixorganisation
- Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG
- Beteiligungsrechte bei Personalplanung und Bildungsmaßnahmen
- Welches Gremium ist zuständig?
- Wirtschaftsausschuss in einer Matrixorganisation
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten in der Matrixorganisation
- Einstellung im Einsatzbetrieb
- Ein- und Umgruppierung
- Versetzung und Wechsel in Matrixgesellschaft
- Personalplanung (§§ 92 ff. BetrVG)
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG)
- Besonderheiten bei der Beteiligung nach § 87 BetrVG
- Zuständiges BR-Gremium im Matrixkonzern
- Anwendbare Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung beim Datentransfer
- Übermittlung von Beschäftigtendaten in der Matrixorganisation
- Arbeitnehmerdatenschutz in Matrixorganisationen i. S. d. DSGVO und BDSG
- Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG
- Zuständiges Gremium
- Regelung durch Betriebsvereinbarung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Der Betriebsrat in der Matrixorganisation vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Der Betriebsrat in der Matrixorganisation ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Der Betriebsrat in der Matrixorganisation
Was bedeutet Matrixorganisation
- Merkmale der Matrixorganisation
- Arten und Erscheinungsformen
- Vor- und Nachteile der Matrixorganisation
- Umsetzung der Matrixorganisation im Unternehmen
- Umsetzung einer unternehmensübergreifenden Matrixorganisation
Betrieb und Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit Matrixorganisation
- Das Arbeitsverhältnis in der Matrixorganisation
- Auswirkungen der Matrixorganisation auf die Betriebsstruktur
- Anpassungsmöglichkeiten der Betriebsstruktur gemäß § 3 BetrVG
- Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und Matrixmanager im matrixorganisierten Konzern
- Betriebsverfassungsrecht in der internationalen Matrixorganisation
Beteiligungsrechte bei der Einführung einer Matrixorganisation
- Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG
- Beteiligungsrechte bei Personalplanung und Bildungsmaßnahmen
- Welches Gremium ist zuständig?
- Wirtschaftsausschuss in einer Matrixorganisation
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten in der Matrixorganisation
- Einstellung im Einsatzbetrieb
- Ein- und Umgruppierung
- Versetzung und Wechsel in Matrixgesellschaft
- Personalplanung (§§ 92 ff. BetrVG)
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG)
- Besonderheiten bei der Beteiligung nach § 87 BetrVG
- Zuständiges BR-Gremium im Matrixkonzern
- Anwendbare Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung beim Datentransfer
- Übermittlung von Beschäftigtendaten in der Matrixorganisation
- Arbeitnehmerdatenschutz in Matrixorganisationen i. S. d. DSGVO und BDSG
- Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG
- Zuständiges Gremium
- Regelung durch Betriebsvereinbarung
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Die im Seminar Der Betriebsrat in der Matrixorganisation vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Der Betriebsrat in der Matrixorganisation ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
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Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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