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Präsenzseminar · Spezialseminare für Betriebsräte

Der Betriebsrat in der Matrixorganisation

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Der Betriebsrat in der Matrixorganisation: Neue Herausforderungen meistern

In einer Matrixorganisation sind Betriebsräte mit speziellen Aufgaben und Mitbestimmungsrechten konfrontiert. Dieses Seminar bietet praxisorientierte Einblicke in die Strukturen und rechtlichen Anforderungen der Matrixorganisation und vermittelt, wie Betriebsräte ihre Rechte in einer solch komplexen Arbeitsumgebung erfolgreich einbringen können. Von der Personalplanung bis zum Datenschutz – erfahren Sie, wie Sie Ihre Rolle im Unternehmen noch effektiver ausfüllen können.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Was bedeutet Matrixorganisation

  • Merkmale der Matrixorganisation
  • Arten und Erscheinungsformen
  • Vor- und Nachteile der Matrixorganisation
  • Umsetzung der Matrixorganisation im Unternehmen
  • Umsetzung einer unternehmensübergreifenden Matrixorganisation

Betrieb und Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit Matrixorganisation

  • Das Arbeitsverhältnis in der Matrixorganisation
  • Auswirkungen der Matrixorganisation auf die Betriebsstruktur
  • Anpassungsmöglichkeiten der Betriebsstruktur gemäß § 3 BetrVG
  • Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und Matrixmanager im matrixorganisierten Konzern
  • Betriebsverfassungsrecht in der internationalen Matrixorganisation

Beteiligungsrechte bei der Einführung einer Matrixorganisation

  • Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG
  • Beteiligungsrechte bei Personalplanung und Bildungsmaßnahmen
  • Welches Gremium ist zuständig?
  • Wirtschaftsausschuss in einer Matrixorganisation

Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten in der Matrixorganisation

  • Einstellung im Einsatzbetrieb
  • Ein- und Umgruppierung
  • Versetzung und Wechsel in Matrixgesellschaft
  • Personalplanung (§§ 92 ff. BetrVG)

Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG)

  • Besonderheiten bei der Beteiligung nach § 87 BetrVG
  • Zuständiges BR-Gremium im Matrixkonzern
  • Anwendbare Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmung beim Datentransfer

  • Übermittlung von Beschäftigtendaten in der Matrixorganisation
  • Arbeitnehmerdatenschutz in Matrixorganisationen i. S. d. DSGVO und BDSG
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG
  • Zuständiges Gremium
  • Regelung durch Betriebsvereinbarung

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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