Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat | Institut GEM
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Datenschutzrecht für den Betriebsrat

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Themen

Die wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht

  • Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten
  • Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten
  • Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht

Auskunftsrechte und Sanktionen

  • Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
  • So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten
  • Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadensersatz: diese Folgen drohen bei Verstößen

Das neue Datenschutzrecht

  • Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung
  • Änderungen bei der Einwilligung: lockere Formen?
  • Neues zur Videoüberwachung im Betrieb
  • Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten

Datentransfer im Konzern und mit Drittländern

  • Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?
  • Das sind die neuen Verzeichnispflichten
  • Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?

Haftung und Sanktion

  • Hohe Geldstrafen nach der DSGVO

Handlungsbedarf für den Betriebsrat

  • Das muss in Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden
  • Handlungsoptionen bei Datenschutzverstößen im Betrieb

Bundesweit als Inhouse- oder Online-Seminar

Für dieses Seminar vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Inhouse- oder Online-Seminar Termin, Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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BR

Die im Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Preis

Pro Teilnehmer: 1390 €*

*Seminargebühren zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt. Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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