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Präsenzseminar

Datenschutzrecht für den Betriebsrat

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden

Über das Seminar

Stärken Sie Ihre Betriebsratskompetenz im Datenschutz

In der heutigen Arbeitswelt ist ein fundiertes Verständnis des Datenschutzrechts für Betriebsräte unerlässlich. Unser Seminar "Datenschutzrecht für den Betriebsrat" vermittelt Ihnen praxisnah die wichtigsten Grundlagen des neuen Datenschutzrechts, einschließlich relevanter Begrifflichkeiten, der Aufgaben von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten sowie der korrekten Handhabung von Betroffenenrechten. Sie lernen, wie Sie Datenschutzverstöße vermeiden und welche Änderungen in Betriebsvereinbarungen erforderlich sind. Zudem werden Themen wie Videoüberwachung im Betrieb, Datentransfer im Konzern und mit Drittländern sowie Haftungsfragen behandelt. Dieses Wissen ist entscheidend, um Ihre Aufgaben als Betriebsrat kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Die wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht

  • Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten
  • Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten
  • Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht

Auskunftsrechte und Sanktionen

  • Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
  • So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten
  • Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadensersatz: diese Folgen drohen bei Verstößen

Das neue Datenschutzrecht

  • Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung
  • Änderungen bei der Einwilligung: lockere Formen?
  • Neues zur Videoüberwachung im Betrieb
  • Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten

Datentransfer im Konzern und mit Drittländern

  • Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?
  • Das sind die neuen Verzeichnispflichten
  • Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?

Haftung und Sanktion

  • Hohe Geldstrafen nach der DSGVO

Handlungsbedarf für den Betriebsrat

  • Das muss in Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden
  • Handlungsoptionen bei Datenschutzverstößen im Betrieb

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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