Datenschutzrecht für den Betriebsrat
Stärken Sie Ihre Betriebsratskompetenz im Datenschutz
In der heutigen Arbeitswelt ist ein fundiertes Verständnis des Datenschutzrechts für Betriebsräte unerlässlich. Unser Seminar "Datenschutzrecht für den Betriebsrat" vermittelt Ihnen praxisnah die wichtigsten Grundlagen des neuen Datenschutzrechts, einschließlich relevanter Begrifflichkeiten, der Aufgaben von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten sowie der korrekten Handhabung von Betroffenenrechten. Sie lernen, wie Sie Datenschutzverstöße vermeiden und welche Änderungen in Betriebsvereinbarungen erforderlich sind. Zudem werden Themen wie Videoüberwachung im Betrieb, Datentransfer im Konzern und mit Drittländern sowie Haftungsfragen behandelt. Dieses Wissen ist entscheidend, um Ihre Aufgaben als Betriebsrat kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.
Seminarinhalte
Die wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht
- Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten
- Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten
- Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht
Auskunftsrechte und Sanktionen
- Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
- So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten
- Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadensersatz: diese Folgen drohen bei Verstößen
Das neue Datenschutzrecht
- Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung
- Änderungen bei der Einwilligung: lockere Formen?
- Neues zur Videoüberwachung im Betrieb
- Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten
Datentransfer im Konzern und mit Drittländern
- Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?
- Das sind die neuen Verzeichnispflichten
- Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?
Haftung und Sanktion
- Hohe Geldstrafen nach der DSGVO
Handlungsbedarf für den Betriebsrat
- Das muss in Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden
- Handlungsoptionen bei Datenschutzverstößen im Betrieb
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Stärken Sie Ihre Betriebsratskompetenz im Datenschutz
In der heutigen Arbeitswelt ist ein fundiertes Verständnis des Datenschutzrechts für Betriebsräte unerlässlich. Unser Seminar "Datenschutzrecht für den Betriebsrat" vermittelt Ihnen praxisnah die wichtigsten Grundlagen des neuen Datenschutzrechts, einschließlich relevanter Begrifflichkeiten, der Aufgaben von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten sowie der korrekten Handhabung von Betroffenenrechten. Sie lernen, wie Sie Datenschutzverstöße vermeiden und welche Änderungen in Betriebsvereinbarungen erforderlich sind. Zudem werden Themen wie Videoüberwachung im Betrieb, Datentransfer im Konzern und mit Drittländern sowie Haftungsfragen behandelt. Dieses Wissen ist entscheidend, um Ihre Aufgaben als Betriebsrat kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.
Seminarinhalte
Die wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht
- Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten
- Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten
- Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht
Auskunftsrechte und Sanktionen
- Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
- So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten
- Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadensersatz: diese Folgen drohen bei Verstößen
Das neue Datenschutzrecht
- Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung
- Änderungen bei der Einwilligung: lockere Formen?
- Neues zur Videoüberwachung im Betrieb
- Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten
Datentransfer im Konzern und mit Drittländern
- Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?
- Das sind die neuen Verzeichnispflichten
- Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?
Haftung und Sanktion
- Hohe Geldstrafen nach der DSGVO
Handlungsbedarf für den Betriebsrat
- Das muss in Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden
- Handlungsoptionen bei Datenschutzverstößen im Betrieb
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Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Dauer:3.5 Tage