Datenschutzrecht für den Betriebsrat
Seminar-Inhalte: Datenschutzrecht für den Betriebsrat
Die wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht
- Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten
- Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten
- Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht
Auskunftsrechte und Sanktionen
- Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
- So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten
- Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadensersatz: diese Folgen drohen bei Verstößen
Das neue Datenschutzrecht
- Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung
- Änderungen bei der Einwilligung: lockere Formen?
- Neues zur Videoüberwachung im Betrieb
- Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten
Datentransfer im Konzern und mit Drittländern
- Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?
- Das sind die neuen Verzeichnispflichten
- Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?
Haftung und Sanktion
- Hohe Geldstrafen nach der DSGVO
Handlungsbedarf für den Betriebsrat
- Das muss in Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden
- Handlungsoptionen bei Datenschutzverstößen im Betrieb
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Datenschutzrecht für den Betriebsrat
Die wichtigsten Grundlagen im neuen Datenschutzrecht
- Das sind die wichtigsten Begrifflichkeiten
- Die Aufgaben und Pflichten von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten
- Der Datenschutzbeauftragte im neuen Recht
Auskunftsrechte und Sanktionen
- Datenschutzbeauftragter für das BR-Büro: Wer kontrolliert künftig den Datenschutz im Betriebsratsbüro?
- So gelingt der richtige Umgang mit Betroffenenrechten
- Hohe Bußgelder, persönliche Haftung und Schadensersatz: diese Folgen drohen bei Verstößen
Das neue Datenschutzrecht
- Neue und alte Begrifflichkeiten: Profiling und Verarbeitung
- Änderungen bei der Einwilligung: lockere Formen?
- Neues zur Videoüberwachung im Betrieb
- Das Recht auf Löschung und Berichtigung von Daten
Datentransfer im Konzern und mit Drittländern
- Das kleine Konzernprivileg: Ist jetzt alles einfacher?
- Das sind die neuen Verzeichnispflichten
- Standardverträge und Binding Corporate Rules: Schon einmal gehört?
Haftung und Sanktion
- Hohe Geldstrafen nach der DSGVO
Handlungsbedarf für den Betriebsrat
- Das muss in Betriebsvereinbarungen künftig anders geregelt werden
- Handlungsoptionen bei Datenschutzverstößen im Betrieb
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Die im Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Datenschutzrecht für den Betriebsrat ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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