Datenschutz für die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Seminar zu den Auswirkungen des neuen Datenschutzes auf die Jugend- und Auszubildendenvertretung
In diesem Seminar erhalten Sie einen Einblick in die Grundlagen des Datenschutz. Zudem erfahren Sie wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Betriebsrat als Team zusammenarbeiten können, um einen effektiven Datenschutz im Betrieb zu gewährleisten. Desweiteren vermitteln wir Ihnen den Datenschutz anhand von Praxisbeispielen, wobei Sie auch jederzeit Beispiele und Fragen aus dem eigenen Betrieb mit einbringen können.
Seminarinhalte
Grundlagen im Datenschutz
- Grundbegriffe: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung, personenbezogene Daten
- BDSG, EU-Datenschutzgrundverordnung etc.: Die wichtigsten Gesetze kennen
- Einwilligung mit Erlaubnisvorbehalt und im Arbeitsverhältnis
- Rechte betroffener Mitarbeiter und eigene Rechte
- Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Betrieb
Effektiver Datenschutz: Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung als Team
- Jugend- und Auszubildendenvertretung als Informationsquelle (jung, neu, modern = technisches Know-how)
- § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Gesetzen
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Datenschutz im (Arbeits-)Alltag
- Privatnutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Das Recht am eigenen Bild: Snapchat-, Instagram-Foto geschossen und Rechte gewonnen?
- Der Internetauftritt der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Der richtige Umgang mit Facebook, WhatsApp, Twitter und Co.
100 % Praxis: Zeit für Deine Fälle und Beispiele aus der Praxis
- Bring your own device: Haftung und Risiken
- Stromdiebstahl: Darf ich meine private Technik auf der Arbeit laden?
- Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Seminar zu den Auswirkungen des neuen Datenschutzes auf die Jugend- und Auszubildendenvertretung
In diesem Seminar erhalten Sie einen Einblick in die Grundlagen des Datenschutz. Zudem erfahren Sie wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Betriebsrat als Team zusammenarbeiten können, um einen effektiven Datenschutz im Betrieb zu gewährleisten. Desweiteren vermitteln wir Ihnen den Datenschutz anhand von Praxisbeispielen, wobei Sie auch jederzeit Beispiele und Fragen aus dem eigenen Betrieb mit einbringen können.
Seminarinhalte
Grundlagen im Datenschutz
- Grundbegriffe: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung, personenbezogene Daten
- BDSG, EU-Datenschutzgrundverordnung etc.: Die wichtigsten Gesetze kennen
- Einwilligung mit Erlaubnisvorbehalt und im Arbeitsverhältnis
- Rechte betroffener Mitarbeiter und eigene Rechte
- Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Betrieb
Effektiver Datenschutz: Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung als Team
- Jugend- und Auszubildendenvertretung als Informationsquelle (jung, neu, modern = technisches Know-how)
- § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Gesetzen
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Datenschutz im (Arbeits-)Alltag
- Privatnutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Das Recht am eigenen Bild: Snapchat-, Instagram-Foto geschossen und Rechte gewonnen?
- Der Internetauftritt der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Der richtige Umgang mit Facebook, WhatsApp, Twitter und Co.
100 % Praxis: Zeit für Deine Fälle und Beispiele aus der Praxis
- Bring your own device: Haftung und Risiken
- Stromdiebstahl: Darf ich meine private Technik auf der Arbeit laden?
- Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Inhouse-Seminar Anfragen
Für dieses Seminar stehen aktuell keine Termine zur Verfügung, gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Inhouse-Seminar Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €