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Präsenzseminar · Betriebsverfassungsrecht

Das Beschwerderecht nach dem BetrVG

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Vertiefen Sie Ihr Verständnis des Beschwerderechts nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Als Betriebsrat ist es entscheidend, die Rechte und Pflichten im Beschwerdeverfahren zu kennen, um die Interessen der Belegschaft effektiv zu vertreten. Unser Seminar bietet Ihnen umfassende Einblicke in die verschiedenen Aspekte des Beschwerderechts gemäß BetrVG. Sie lernen, wie Beschwerden korrekt erhoben werden, welche Handlungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie mit unsachgemäßen Beschwerden umgehen können. Zudem erfahren Sie, wie Sie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und diese gegebenenfalls vor der Einigungsstelle durchsetzen. Darüber hinaus werden die Rolle des Arbeitgebers im Beschwerdeverfahren, tarifvertragliche Regelungen und die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen thematisiert. Dieses Wissen ist unerlässlich, um Ihre Aufgaben als Betriebsrat kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Beschwerderecht des Arbeitnehmers beim Betriebsrat

  • Beschwerdegegenstand: Worüber sind Beschwerden möglich?
  • Beschwerdeverfahren: Wie wird eine Beschwerde erhoben?
  • Benachteiligungsverbot des Beschwerdeführers

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Prüfung der Berechtigung der Beschwerde
  • Umgang mit unsachgemäßen Beschwerden
  • Lösungsmöglichkeiten entwickeln
  • Durchsetzungsmöglichkeiten vor der Einigungsstelle

Beschwerde des Mitarbeiters direkt beim Arbeitgeber

  • Möglichkeiten der Einleitung des Beschwerdeverfahrens seitens des Arbeitnehmers
  • Unterstützung und Begleitung durch den Betriebsrat
  • Prüfung und Entscheidung durch den Arbeitgeber
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer und Betriebsrat

Mögliche Einbeziehung der Einigungsstelle

  • Grundlagen des Einigungsstellenverfahrens
  • Einigungsstellenbesetzung
  • Kosten des Einigungsstellenverfahrens

Beachtung von tarifvertraglichen Regelungen zum Beschwerdeverfahren

Regelung des Beschwerdeverfahrens durch eine Betriebsvereinbarung

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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