Das Beschwerderecht nach dem BetrVG
Seminar-Inhalte: Das Beschwerderecht nach dem BetrVG
Beschwerderecht des Arbeitnehmers beim Betriebsrat
- Beschwerdegegenstand: Worüber sind Beschwerden möglich?
- Beschwerdeverfahren: Wie wird eine Beschwerde erhoben?
- Benachteiligungsverbot des Beschwerdeführers
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Prüfung der Berechtigung der Beschwerde
- Umgang mit unsachgemäßen Beschwerden
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln
- Durchsetzungsmöglichkeiten vor der Einigungsstelle
Beschwerde des Mitarbeiters direkt beim Arbeitgeber
- Möglichkeiten der Einleitung des Beschwerdeverfahrens seitens des Arbeitnehmers
- Unterstützung und Begleitung durch den Betriebsrat
- Prüfung und Entscheidung durch den Arbeitgeber
- Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer und Betriebsrat
Mögliche Einbeziehung der Einigungsstelle
- Grundlagen des Einigungsstellenverfahrens
- Einigungsstellenbesetzung
- Kosten des Einigungsstellenverfahrens
Beachtung von tarifvertraglichen Regelungen zum Beschwerdeverfahren
Regelung des Beschwerdeverfahrens durch eine Betriebsvereinbarung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Das Beschwerderecht nach dem BetrVG vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Das Beschwerderecht nach dem BetrVG ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Das Beschwerderecht nach dem BetrVG
Beschwerderecht des Arbeitnehmers beim Betriebsrat
- Beschwerdegegenstand: Worüber sind Beschwerden möglich?
- Beschwerdeverfahren: Wie wird eine Beschwerde erhoben?
- Benachteiligungsverbot des Beschwerdeführers
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Prüfung der Berechtigung der Beschwerde
- Umgang mit unsachgemäßen Beschwerden
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln
- Durchsetzungsmöglichkeiten vor der Einigungsstelle
Beschwerde des Mitarbeiters direkt beim Arbeitgeber
- Möglichkeiten der Einleitung des Beschwerdeverfahrens seitens des Arbeitnehmers
- Unterstützung und Begleitung durch den Betriebsrat
- Prüfung und Entscheidung durch den Arbeitgeber
- Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer und Betriebsrat
Mögliche Einbeziehung der Einigungsstelle
- Grundlagen des Einigungsstellenverfahrens
- Einigungsstellenbesetzung
- Kosten des Einigungsstellenverfahrens
Beachtung von tarifvertraglichen Regelungen zum Beschwerdeverfahren
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Die im Seminar Das Beschwerderecht nach dem BetrVG vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Das Beschwerderecht nach dem BetrVG ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
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