Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung
Seminar-Inhalte: Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung
Der Betrieb nach dem Betriebsverfassungsrecht
Der Wahlvorstand
- Bestellung
- Größe und Zusammensetzung
- Aufgaben
- Geschäftsführung
- Kosten und Aufwand
- Persönliche Rechtsstellung der Mitglieder des Wahlvorstands
- Neutralitätsgebot des Wahlvorstandes
Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Bestellung des Wahlvorstands?
- Status nach § 5 BetrVG
- Betriebszugehörigkeit
- Aufgaben, Befreiung von der Arbeit
- Besonderer Kündigungsschutz § 15 Kündigungsschutzgesetz, Haftung
Die Wählerliste
- Funktion und Bedeutung
- Erstellung des Wählerverzeichnisses
- Stammbelegschaft – Leiharbeitnehmer
- Abgrenzung der Personen nach § 5 BetrVG
- Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
- Veröffentlichung der Wählerliste
- Aktualisierung der Verzeichnisses bis zum Wahltag
- Unterstützungsunterschriften
Das Wahlausschreiben
- Inhalt
- Zahl der Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG
- Aushang des Wahlausschreibens
- Vorschlagslisten
- Fristen
- Wahlvorschläge
- Unterstützungsunterschriften
- Kandidaten
- Listenvertreter
- Prüfung der Vorschlagslisten durch den Wahlvorstand
Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl
Bekanntgabe der Vorschlagslisten
- Ordnungsnummern
- Stimmzettel
- Briefwahlunterlagen
Wahltag
- Stimmabgabe
- Feststellung des Wahlergebnisses
Veröffentlichung des Wahlergebnisses
Benachrichtigung der Gewählten
Ab wann ist der neue Betriebsrat amtsausführungsbefugt?
Konstituierende Sitzung
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen fehlerhafte Wahlen
- Anfechtbarkeit
- Nichtigkeit
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung
Der Betrieb nach dem Betriebsverfassungsrecht
Der Wahlvorstand
- Bestellung
- Größe und Zusammensetzung
- Aufgaben
- Geschäftsführung
- Kosten und Aufwand
- Persönliche Rechtsstellung der Mitglieder des Wahlvorstands
- Neutralitätsgebot des Wahlvorstandes
Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Bestellung des Wahlvorstands?
- Status nach § 5 BetrVG
- Betriebszugehörigkeit
- Aufgaben, Befreiung von der Arbeit
- Besonderer Kündigungsschutz § 15 Kündigungsschutzgesetz, Haftung
Die Wählerliste
- Funktion und Bedeutung
- Erstellung des Wählerverzeichnisses
- Stammbelegschaft – Leiharbeitnehmer
- Abgrenzung der Personen nach § 5 BetrVG
- Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
- Veröffentlichung der Wählerliste
- Aktualisierung der Verzeichnisses bis zum Wahltag
- Unterstützungsunterschriften
Das Wahlausschreiben
- Inhalt
- Zahl der Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG
- Aushang des Wahlausschreibens
- Vorschlagslisten
- Fristen
- Wahlvorschläge
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- Prüfung der Vorschlagslisten durch den Wahlvorstand
Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl
Bekanntgabe der Vorschlagslisten
- Ordnungsnummern
- Stimmzettel
- Briefwahlunterlagen
Wahltag
- Stimmabgabe
- Feststellung des Wahlergebnisses
Veröffentlichung des Wahlergebnisses
Benachrichtigung der Gewählten
Ab wann ist der neue Betriebsrat amtsausführungsbefugt?
Konstituierende Sitzung
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen fehlerhafte Wahlen
- Anfechtbarkeit
- Nichtigkeit
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Die im Seminar Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Betriebsratswahlen – Vorbereitung und Durchführung ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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Dauer:3.5 Tage
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