Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren
Seminar-Inhalte: Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren
Errichtung einer Einigungsstelle
- Scheitern einer betrieblichen Konfliktlösung
- Anrufung der Einigungsstelle
- Bestellung der Beisitzer und des Vorsitzenden
- Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle
- Kostentragung der Einigungsstelle
Verfahrensablauf vor der Einigungsstelle
- Klassische Streitthemen
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
- Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt des Betriebsrats
- Mündliche Beratung und Beschlussfassung
- Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle
Das Ergebnis: Der Spruch der Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
- Umsetzung im Betrieb
- Gerichtliche Nachprüfung
Betriebsratspraxis: Simulation eines Einigungsstellenverfahrens
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Klassische Streitthemen
- Korrekte Einleitung des Verfahrens
- Beauftragung eines Prozessvertreters
- Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG wegen groben Verstoßes
- Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens
- Wer trägt die Kosten?
- Besondere Beschlussverfahren
Das einstweilige Verfügungsverfahren
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren
Errichtung einer Einigungsstelle
- Scheitern einer betrieblichen Konfliktlösung
- Anrufung der Einigungsstelle
- Bestellung der Beisitzer und des Vorsitzenden
- Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle
- Kostentragung der Einigungsstelle
Verfahrensablauf vor der Einigungsstelle
- Klassische Streitthemen
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
- Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt des Betriebsrats
- Mündliche Beratung und Beschlussfassung
- Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle
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- Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
- Umsetzung im Betrieb
- Gerichtliche Nachprüfung
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Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Klassische Streitthemen
- Korrekte Einleitung des Verfahrens
- Beauftragung eines Prozessvertreters
- Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG wegen groben Verstoßes
- Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens
- Wer trägt die Kosten?
- Besondere Beschlussverfahren
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Die im Seminar Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
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