Seminar das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren - Institut GEM
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  1. Seminare
  2. Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren

Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren

Inhalte
Termine
Termine
Themenplan (PDF)

Vertiefen Sie Ihr Verständnis für betriebliche Konfliktlösungsverfahren

In unserem Seminar "Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren" erhalten Sie umfassende Kenntnisse zur effektiven Einrichtung und Durchführung von Einigungsstellen. Sie lernen, wie Sie als Betriebsrat taktisch vorgehen, klassische Streitthemen erkennen und erfolgreich Verhandlungen führen. Zudem werden praxisnahe Simulationen von Einigungsstellenverfahren durchgeführt, um Ihre Handlungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen fundiertes Wissen über das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und das einstweilige Verfügungsverfahren, sodass Sie in der Lage sind, Ihre Mitbestimmungsrechte kompetent und selbstbewusst wahrzunehmen.

Seminarinhalte

Errichtung einer Einigungsstelle

  • Scheitern einer betrieblichen Konfliktlösung
  • Anrufung der Einigungsstelle
  • Bestellung der Beisitzer und des Vorsitzenden
  • Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle
  • Kostentragung der Einigungsstelle

Verfahrensablauf vor der Einigungsstelle

  • Klassische Streitthemen
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
  • Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt des Betriebsrats
  • Mündliche Beratung und Beschlussfassung
  • Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle

Das Ergebnis: Der Spruch der Einigungsstelle

  • Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Umsetzung im Betrieb
  • Gerichtliche Nachprüfung

Betriebsratspraxis: Simulation eines Einigungsstellenverfahrens

Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren

  • Klassische Streitthemen
  • Korrekte Einleitung des Verfahrens
  • Beauftragung eines Prozessvertreters
  • Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG wegen groben Verstoßes
  • Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens
  • Wer trägt die Kosten?
  • Besondere Beschlussverfahren

Das einstweilige Verfügungsverfahren

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Vertiefen Sie Ihr Verständnis für betriebliche Konfliktlösungsverfahren

In unserem Seminar "Das Beschluss- und Einigungsstellenverfahren" erhalten Sie umfassende Kenntnisse zur effektiven Einrichtung und Durchführung von Einigungsstellen. Sie lernen, wie Sie als Betriebsrat taktisch vorgehen, klassische Streitthemen erkennen und erfolgreich Verhandlungen führen. Zudem werden praxisnahe Simulationen von Einigungsstellenverfahren durchgeführt, um Ihre Handlungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen fundiertes Wissen über das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und das einstweilige Verfügungsverfahren, sodass Sie in der Lage sind, Ihre Mitbestimmungsrechte kompetent und selbstbewusst wahrzunehmen.

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Errichtung einer Einigungsstelle

  • Scheitern einer betrieblichen Konfliktlösung
  • Anrufung der Einigungsstelle
  • Bestellung der Beisitzer und des Vorsitzenden
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  • Kostentragung der Einigungsstelle

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  • Klassische Streitthemen
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
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  • Gütliche Einigung ohne Spruch der Einigungsstelle

Das Ergebnis: Der Spruch der Einigungsstelle

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  • Umsetzung im Betrieb
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  • Wer trägt die Kosten?
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Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1690,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

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