Beeinflussung und Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen 2026
Ziel des Seminars
Dieses Seminar dient der Vorbereitung der Betriebsratsmitglieder auf die anstehenden Betriebsratswahlen 2026. Es vermittelt praxisnahes Wissen über rechtliche Grundlagen, typische Einflussversuche und Handlungsmöglichkeiten zur Sicherstellung einer fairen, ordnungsgemäßen und unbeeinflussten Wahl. Die Inhalte sind erforderlich i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG, da sie unmittelbar die Kenntnisse betreffen, die ein Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt (insbesondere §§ 1, 7–20, 78 BetrVG).
Seminarinhalte
1. Tag (06.11.2025, ganztägig)
Modul 1 – Einführung und rechtlicher Rahmen
- Rechtsgrundlage der Betriebsratswahl (§§ 7–20 BetrVG, Wahlordnung)
- Bedeutung der freien und geheimen Wahl (§ 14 BetrVG)
- Grenzen der Einflussnahme durch Arbeitgeber oder Dritte
- Rechtsprechung des BAG zur unzulässigen Beeinflussung von Wahlen
- Erforderlichkeit von Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Modul 2 – Typische Beeinflussungsversuche erkennen
- Arbeitgeberseitige Strategien: Druck, Informationspolitik, „Wahlkampfhilfe“
- Verhalten leitender Angestellter und Führungskräfte
- Mögliche Verstöße durch Wahlvorstand oder Belegschaft
- Fallbeispiele aus der Praxis und BAG-Urteile zur Wahlanfechtung
Modul 3 – Schutz der Wahlfreiheit
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Vorfeld der Wahl
- Sicherung einer neutralen Informationslage im Betrieb
- Maßnahmen bei festgestellter Beeinflussung
- Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und rechtlicher Beistand
2. Tag (07.11.2025, halbtägig)
Modul 4 – Prävention und Kommunikation
- Aufbau einer rechtssicheren Wahlvorbereitung
- Umgang mit Gerüchten, Fehlinformationen und internen Konflikten
- Kommunikation des Betriebsrats mit der Belegschaft
- Professionelles Verhalten bei Provokationen oder Wahlkampfversuchen
Modul 5 – Praxisworkshop
- Analyse von Fallbeispielen
- Simulation typischer Konfliktsituationen (Arbeitgeber- oder Wahlvorstandseinfluss)
- Entwicklung eines Aktionsplans für den eigenen Betrieb
- Diskussion: „Was tun bei Verstößen?“ – rechtliche und strategische Möglichkeiten
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Ziel des Seminars
Dieses Seminar dient der Vorbereitung der Betriebsratsmitglieder auf die anstehenden Betriebsratswahlen 2026. Es vermittelt praxisnahes Wissen über rechtliche Grundlagen, typische Einflussversuche und Handlungsmöglichkeiten zur Sicherstellung einer fairen, ordnungsgemäßen und unbeeinflussten Wahl. Die Inhalte sind erforderlich i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG, da sie unmittelbar die Kenntnisse betreffen, die ein Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt (insbesondere §§ 1, 7–20, 78 BetrVG).
Seminarinhalte
1. Tag (06.11.2025, ganztägig)
Modul 1 – Einführung und rechtlicher Rahmen
- Rechtsgrundlage der Betriebsratswahl (§§ 7–20 BetrVG, Wahlordnung)
- Bedeutung der freien und geheimen Wahl (§ 14 BetrVG)
- Grenzen der Einflussnahme durch Arbeitgeber oder Dritte
- Rechtsprechung des BAG zur unzulässigen Beeinflussung von Wahlen
- Erforderlichkeit von Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Modul 2 – Typische Beeinflussungsversuche erkennen
- Arbeitgeberseitige Strategien: Druck, Informationspolitik, „Wahlkampfhilfe“
- Verhalten leitender Angestellter und Führungskräfte
- Mögliche Verstöße durch Wahlvorstand oder Belegschaft
- Fallbeispiele aus der Praxis und BAG-Urteile zur Wahlanfechtung
Modul 3 – Schutz der Wahlfreiheit
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Vorfeld der Wahl
- Sicherung einer neutralen Informationslage im Betrieb
- Maßnahmen bei festgestellter Beeinflussung
- Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und rechtlicher Beistand
2. Tag (07.11.2025, halbtägig)
Modul 4 – Prävention und Kommunikation
- Aufbau einer rechtssicheren Wahlvorbereitung
- Umgang mit Gerüchten, Fehlinformationen und internen Konflikten
- Kommunikation des Betriebsrats mit der Belegschaft
- Professionelles Verhalten bei Provokationen oder Wahlkampfversuchen
Modul 5 – Praxisworkshop
- Analyse von Fallbeispielen
- Simulation typischer Konfliktsituationen (Arbeitgeber- oder Wahlvorstandseinfluss)
- Entwicklung eines Aktionsplans für den eigenen Betrieb
- Diskussion: „Was tun bei Verstößen?“ – rechtliche und strategische Möglichkeiten
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:1.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:1.5 Tage
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