Auffrischung des Betriebsratswissens

Themen
Aktualisierung des Wissens zu Mitbestimmungsrechten
- Beschlussverfahren
- Möglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen
- Einflussnahme bei Beginn des Arbeitsvertrags: Einstellung und Eingruppierung
- Maßnahmen während der Beschäftigung: Umgruppierung und Versetzung
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Verschiedene Kündigungsarten und ihre Folgen
Aktuelle Entwicklungen zu Beteiligungsrechten
- Betriebsänderung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Beschäftigungssicherung
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabrede
- Tarifverträge
Beauftragen von Sachverständigen und Rechtsanwälten
- Kostentragungsmodelle des BetrVG
- Honorarvereinbarungen zwischen den Betriebsparteien
- Gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten der Kostentragung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
- Grundsatz des BetrVG
- Konfliktmanagement
Individuelle Antworten auf offene Fragen aus Ihrer Betriebsratspraxis
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Auffrischung des Betriebsratswissens vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Auffrischung des Betriebsratswissens ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Pro Teilnehmer:
1390 €*
*Seminargebühren zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt. Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.