Auffrischung des Betriebsratswissens
Vertiefen Sie Ihr Betriebsratswissen für eine effektive Mitbestimmung
In der dynamischen Arbeitswelt ist es für Betriebsratsmitglieder entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Unser Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in Mitbestimmungsrechten zu aktualisieren, aktuelle Entwicklungen zu verstehen und Ihre Kommunikationsfähigkeiten zu verbessern. Von der Einstellung über Versetzungen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen – wir bereiten Sie umfassend auf Ihre Aufgaben vor und beantworten individuelle Fragen aus Ihrer Praxis.
Seminarinhalte
Aktualisierung des Wissens zu Mitbestimmungsrechten
- Beschlussverfahren
- Möglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen
- Einflussnahme bei Beginn des Arbeitsvertrags: Einstellung und Eingruppierung
- Maßnahmen während der Beschäftigung: Umgruppierung und Versetzung
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Verschiedene Kündigungsarten und ihre Folgen
- insb. § 87 BetrVG durch das BetrModG
- Mitbestimmung bei Einführung künstlicher Intelligenz
Aktuelle Entwicklungen zu Beteiligungsrechten
- Betriebsänderung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Beschäftigungssicherung
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabrede
- Tarifverträge
Beauftragen von Sachverständigen und Rechtsanwälten
- Kostentragungsmodelle des BetrVG
- Honorarvereinbarungen zwischen den Betriebsparteien
- Gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten der Kostentragung
- Geänderte Rechtslage der Geschäftsführung des Betriebsrats durch Einführung des BetrModG
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
- Grundsatz des BetrVG
- Konfliktmanagement
Grundlagen der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Individuelle Antworten auf offene Fragen aus Ihrer Betriebsratspraxis
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Vertiefen Sie Ihr Betriebsratswissen für eine effektive Mitbestimmung
In der dynamischen Arbeitswelt ist es für Betriebsratsmitglieder entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Unser Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in Mitbestimmungsrechten zu aktualisieren, aktuelle Entwicklungen zu verstehen und Ihre Kommunikationsfähigkeiten zu verbessern. Von der Einstellung über Versetzungen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen – wir bereiten Sie umfassend auf Ihre Aufgaben vor und beantworten individuelle Fragen aus Ihrer Praxis.
Seminarinhalte
Aktualisierung des Wissens zu Mitbestimmungsrechten
- Beschlussverfahren
- Möglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen
- Einflussnahme bei Beginn des Arbeitsvertrags: Einstellung und Eingruppierung
- Maßnahmen während der Beschäftigung: Umgruppierung und Versetzung
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Verschiedene Kündigungsarten und ihre Folgen
- insb. § 87 BetrVG durch das BetrModG
- Mitbestimmung bei Einführung künstlicher Intelligenz
Aktuelle Entwicklungen zu Beteiligungsrechten
- Betriebsänderung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Beschäftigungssicherung
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabrede
- Tarifverträge
Beauftragen von Sachverständigen und Rechtsanwälten
- Kostentragungsmodelle des BetrVG
- Honorarvereinbarungen zwischen den Betriebsparteien
- Gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten der Kostentragung
- Geänderte Rechtslage der Geschäftsführung des Betriebsrats durch Einführung des BetrModG
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
- Grundsatz des BetrVG
- Konfliktmanagement
Grundlagen der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Individuelle Antworten auf offene Fragen aus Ihrer Betriebsratspraxis
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Tagungspauschalen
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Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage