Arbeitsrecht Teil 4
Seminar zu den Grundlagen im Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
In diesem arbeitsrechtlichen Seminar wird alles relevante zum Thema Lohn behandelt. Hierzu zählen unter anderem die Arbeitsvergütung, Entgeltfortzahlung, sowie Vergütungszuschläge und Zulagen. Erfahren Sie, wie sich das Kriterium des Alters bei Lohn und Gehalt auswirkt. Zudem erhalten sie einen Einblick in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Hierbei wird beispielsweise auf die Gleichbehandlungsgrundsätze und Diskriminierungsmerkmale eingegangen.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht Teil 4
Arbeitsvergütung
- Lohn- und Gehaltsregelungen im Arbeitsvertrag
- Entgeltregelungen im Tarifvertrag
- Günstigkeitsprinzip
- Entgelt- und Betriebsvereinbarungen
- Individualvereinbarungen
- Freiwillige Leistungen
- Gleichbehandlung bei der Entlohnung
- Bruttolohn bei Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten
- Betriebliche Übung
- Auszahlung der Arbeitsvergütung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Entgeltfortzahlung
- Annahmeverzug des Arbeitgebers
- Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsentgelt
- Übertragung und Abgeltung des Urlaubsanspruchs
- Grundsätze der Urlaubsabgeltung
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Vergütungszuschläge und Zulagen
- Mehrarbeitsvergütung
- Überstunden
- Leistungszuschläge und Sozialzuwendungen
- Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Diskriminierungsmerkmale
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Diskriminierungen im Arbeitsvertrag
- Benachteiligungen wegen des Alters
- Lebensalter als Kriterium bei Lohn und Gehalt
- Das Alter als Auswahlkriterium bei Kündigungen
- Rechte der Arbeitnehmer nach dem AGG
- AGG-Pflichten des Arbeitgebers
HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeitsrecht Teil 4 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Arbeitsrecht Teil 4 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zu den Grundlagen im Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
In diesem arbeitsrechtlichen Seminar wird alles relevante zum Thema Lohn behandelt. Hierzu zählen unter anderem die Arbeitsvergütung, Entgeltfortzahlung, sowie Vergütungszuschläge und Zulagen. Erfahren Sie, wie sich das Kriterium des Alters bei Lohn und Gehalt auswirkt. Zudem erhalten sie einen Einblick in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Hierbei wird beispielsweise auf die Gleichbehandlungsgrundsätze und Diskriminierungsmerkmale eingegangen.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht Teil 4
Arbeitsvergütung
- Lohn- und Gehaltsregelungen im Arbeitsvertrag
- Entgeltregelungen im Tarifvertrag
- Günstigkeitsprinzip
- Entgelt- und Betriebsvereinbarungen
- Individualvereinbarungen
- Freiwillige Leistungen
- Gleichbehandlung bei der Entlohnung
- Bruttolohn bei Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten
- Betriebliche Übung
- Auszahlung der Arbeitsvergütung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Entgeltfortzahlung
- Annahmeverzug des Arbeitgebers
- Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsentgelt
- Übertragung und Abgeltung des Urlaubsanspruchs
- Grundsätze der Urlaubsabgeltung
- Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Vergütungszuschläge und Zulagen
- Mehrarbeitsvergütung
- Überstunden
- Leistungszuschläge und Sozialzuwendungen
- Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Diskriminierungsmerkmale
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Diskriminierungen im Arbeitsvertrag
- Benachteiligungen wegen des Alters
- Lebensalter als Kriterium bei Lohn und Gehalt
- Das Alter als Auswahlkriterium bei Kündigungen
- Rechte der Arbeitnehmer nach dem AGG
- AGG-Pflichten des Arbeitgebers
HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeitsrecht Teil 4 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Arbeitsrecht Teil 4 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1090,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1090,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1090,- €