Arbeitsrecht Teil 3
Seminar zu den Grundlagen im Arbeitsrecht: Arbeits- und Tarifverträge
In diesen arbeitsrechtlichen Seminar stehen insbesondere die Arbeits- und Tarifvertraglichen Regelungen im Vordergrund. Dabei wird unter anderem auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen typischer Vertragsklauseln eingegangen und deren Auswirkungen auf die Praxis beleuchtet. Thematisiert werden zudem Grundsätze befristeter Arbeitsverträge sowie die Änderung von Arbeitsverträgen.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht Teil 3
Wirksamkeitsvoraussetzungen und praktische Auswirkungen typischer Arbeitsvertragsklauseln
- Versetzungsklauseln
- Vertragsstrafabreden
- Nebentätigkeitsklauseln
- Wettbewerbsklauseln
- Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten, bei Sonderzuwendungen/Gratifikationen und Verfallsklauseln
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsklauseln
- Vereinbarungen über Kündigungsgründe und -fristen
- Freistellungsklauseln
- Gleichstellungsabreden
- Mit Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung und praktischen Beispielen aus den von den Teilnehmern mitgebrachten Arbeitsvertragsformularen (bitte bringen Sie, soweit betrieblich gestattet, möglichst mehrere Arbeitsvertragsformulare Ihres Unternehmens mit)
Erleichterung beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge
- Befristung mit und ohne Sachgrund
- Mehrfache Befristung
- Erleichterte Anschlussbefristung
- Befristete Übernahme von Azubis
- Einführung einer Ausschlussfrist
- Höchstbefristungsdauer
- Zweckbefristung in Mutterschutzfällen
Die Änderung des Arbeitsvertrages
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Einseitige Änderung des Inhalts des Arbeitsvertrages durch Änderungskündigung des Arbeitgebers durch Änderungsvertrag
- Die Auswirkung von Betriebsvereinbarungen auf den Inhalt des Arbeitsvertrages
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Änderung des Arbeitsvertrages
- Fallbeispiele zur Änderung des Arbeitsvertrages
Tarifvertragliche Regelungen und Arbeitsvertrag
- Anwendung von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis (bitte bringen Sie Exemplare des für Ihren Betrieb einschlägigen Tarifvertrages mit)
- Die Änderung von Tarifverträgen und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeitsrecht Teil 3 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Arbeitsrecht Teil 3 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zu den Grundlagen im Arbeitsrecht: Arbeits- und Tarifverträge
In diesen arbeitsrechtlichen Seminar stehen insbesondere die Arbeits- und Tarifvertraglichen Regelungen im Vordergrund. Dabei wird unter anderem auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen typischer Vertragsklauseln eingegangen und deren Auswirkungen auf die Praxis beleuchtet. Thematisiert werden zudem Grundsätze befristeter Arbeitsverträge sowie die Änderung von Arbeitsverträgen.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht Teil 3
Wirksamkeitsvoraussetzungen und praktische Auswirkungen typischer Arbeitsvertragsklauseln
- Versetzungsklauseln
- Vertragsstrafabreden
- Nebentätigkeitsklauseln
- Wettbewerbsklauseln
- Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten, bei Sonderzuwendungen/Gratifikationen und Verfallsklauseln
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsklauseln
- Vereinbarungen über Kündigungsgründe und -fristen
- Freistellungsklauseln
- Gleichstellungsabreden
- Mit Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung und praktischen Beispielen aus den von den Teilnehmern mitgebrachten Arbeitsvertragsformularen (bitte bringen Sie, soweit betrieblich gestattet, möglichst mehrere Arbeitsvertragsformulare Ihres Unternehmens mit)
Erleichterung beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge
- Befristung mit und ohne Sachgrund
- Mehrfache Befristung
- Erleichterte Anschlussbefristung
- Befristete Übernahme von Azubis
- Einführung einer Ausschlussfrist
- Höchstbefristungsdauer
- Zweckbefristung in Mutterschutzfällen
Die Änderung des Arbeitsvertrages
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Einseitige Änderung des Inhalts des Arbeitsvertrages durch Änderungskündigung des Arbeitgebers durch Änderungsvertrag
- Die Auswirkung von Betriebsvereinbarungen auf den Inhalt des Arbeitsvertrages
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Änderung des Arbeitsvertrages
- Fallbeispiele zur Änderung des Arbeitsvertrages
Tarifvertragliche Regelungen und Arbeitsvertrag
- Anwendung von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis (bitte bringen Sie Exemplare des für Ihren Betrieb einschlägigen Tarifvertrages mit)
- Die Änderung von Tarifverträgen und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeitsrecht Teil 3 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Arbeitsrecht Teil 3 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 990,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 990,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 990,- €