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Präsenzseminar · Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Teil 3

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin22.09.2026
  • SeminarortWiesbaden
  • PlatzstatusPlätze verfügbar

Über das Seminar

Seminar zu den Grundlagen im Arbeitsrecht: Arbeits- und Tarifverträge

In diesen arbeitsrechtlichen Seminar stehen insbesondere die Arbeits- und Tarifvertraglichen Regelungen im Vordergrund. Dabei wird unter anderem auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen typischer Vertragsklauseln eingegangen und deren Auswirkungen auf die Praxis beleuchtet. Thematisiert werden zudem Grundsätze befristeter Arbeitsverträge sowie die Änderung von Arbeitsverträgen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Wirksamkeitsvoraussetzungen und praktische Auswirkungen typischer Arbeitsvertragsklauseln

  • Versetzungsklauseln
  • Vertragsstrafabreden
  • Nebentätigkeitsklauseln
  • Wettbewerbsklauseln
  • Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten, bei Sonderzuwendungen/Gratifikationen und Verfallsklauseln
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsklauseln
  • Vereinbarungen über Kündigungsgründe und -fristen
  • Freistellungsklauseln
  • Gleichstellungsabreden
  • Mit Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung und praktischen Beispielen aus den von den Teilnehmern mitgebrachten Arbeitsvertragsformularen (bitte bringen Sie, soweit betrieblich gestattet, möglichst mehrere Arbeitsvertragsformulare Ihres Unternehmens mit)

Erleichterung beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge

  • Befristung mit und ohne Sachgrund
  • Mehrfache Befristung
  • Erleichterte Anschlussbefristung
  • Befristete Übernahme von Azubis
  • Einführung einer Ausschlussfrist
  • Höchstbefristungsdauer
  • Zweckbefristung in Mutterschutzfällen

Die Änderung des Arbeitsvertrages

  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Einseitige Änderung des Inhalts des Arbeitsvertrages durch Änderungskündigung des Arbeitgebers durch Änderungsvertrag
  • Die Auswirkung von Betriebsvereinbarungen auf den Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Änderung des Arbeitsvertrages
  • Fallbeispiele zur Änderung des Arbeitsvertrages

Tarifvertragliche Regelungen und Arbeitsvertrag

  • Anwendung von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis (bitte bringen Sie Exemplare des für Ihren Betrieb einschlägigen Tarifvertrages mit)
  • Die Änderung von Tarifverträgen und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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