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Präsenzseminar

Arbeitsrecht Teil 1

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin22.09.2026
  • SeminarortWiesbaden

Über das Seminar

Seminar zu den Grundlagen im Arbeitsrecht: Allgemeine Grundlagen

Für Ihre Kollegen sind Sie als Betriebsrat nun die erste Anlaufstelle bei allen Problemen, die ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Arbeitsrechtliches Grundlagenwissen ist für die Betriebsratsarbeit daher von wesentlicher Bedeutung. In diesem Seminar machen wir Sie mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts vertraut. Sie erfahren zudem mehr über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Unterschied zwischen Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht

Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen

Anspruchsgrundlagen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Stellenausschreibung innerhalb und außerhalb des Betriebes, Fragerechte des Arbeitgebers
  • Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers
  • Personalfragebogen, ärztliche Einstellungsuntersuchung, psychologische Tests

Grundsätze des Arbeitsrechts

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses, Vertragsschluss, Abschlussfreiheit, Abschlussverbote und Abschlussbeschränkungen
  • Inhaltliche Gestaltung des Arbeitsvertrags, Vertragsfreiheit, Einschränkung durch das Gesetz
  • Kollektivregelung, gerichtliche Inhaltskontrolle
  • Vertragsdauer, befristete Arbeitsverhältnisse, Kettenarbeitsverträge

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Arbeitspflicht: persönliche Verpflichtung, Art und Umfang der Arbeitspflicht
  • Ort und Zeit der Arbeitsleistung
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitskollegen und Dritten
  • Mankohaftung, Betriebsbußen

Pflichten des Arbeitgebers

  • Entgeltzahlungspflicht: Entgeltformen
  • Entgeltsicherung, Sonderzahlungen
  • Aufwendungsersatz, Entgeltanspruch ohne Arbeitsleistung
  • Nebenpflichten des Arbeitgebers
  • Beschäftigungspflicht, Pflicht zur Urlaubsgewährung
  • Schutz von Lebens- und Gesundheits- sowie des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (sogenannt Fürsorgepflicht)
  • Pflichtverletzung des Arbeitgebers
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer

Arbeitszeit, Arbeitsvertrag

  • Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarung
  • Mehrarbeit/Überstunden

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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