Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Seminar über die Rechte und Pflichten von schwerbehinderten Arbeitnehmern und des Arbeitgebers
In diesem Seminar lernen Sie die Grundsätze des Arbeitsrechts kennen. Dabei wird insbesondere auf den Abschluss und Inhalt von Berufsbildungs- und Arbeitsverträgen eingegangen. Zudem werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sowie die des Arbeitgebers vermittelt und die entsprechenden Anspruchsgrundlagen aufgezeigt. Das Seminar beleuchtet dabei stets die für die Schwerbehindertenvertretung relevanten Aspekte und bringt Ihnen bei, wie man sich wirkungsvoll für die Schwerbehindertenvertretung einsetzt.
Das Seminar bietet daher den perfekten Einstieg in die arbeitsrechtlichen Fragen der Schwerbehindertenvertretung.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Unterschied zwischen Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht
Arbeitsrecht/Schwerbehinderung
Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen
Grundsätze des Arbeitsrechts
Anspruchsgrundlagen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Stellenausschreibung innerhalb und außerhalb des Betriebes
- Fragerechte des Arbeitgebers
- Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers
- Personalfragebogen, ärztliche Einstellungsuntersuchung, psychologische Tests
Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Vertragsabschluss, Abschlussfreiheit, Abschlussverbote und Abschlussbeschränkungen
- Inhaltliche Gestaltung des Arbeitsvertrags; Vertragsfreiheit, Einschränkung durch das Gesetz
- Kollektivregelung, gerichtliche Inhaltskontrolle
- Vertragsdauer; befristete Arbeitsverhältnisse, Kettenarbeitsverträge
Pflichten des Arbeitnehmers
- Arbeitspflicht: persönliche Verpflichtung, Art und Umfang der Arbeitspflicht
- Ort und Zeit der Arbeitsleistung, Direktionsrecht
- Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Dritte, Mankohaftung, Betriebsbußen
Pflichten des Arbeitgebers
- Entgeltzahlungspflicht: Entgeltformen, Entgeltsicherung, Sonderzahlungen
- Aufwendungsersatz, Entgeltanspruch ohne Arbeitsleistung
- Nebenpflichten des Arbeitgebers: Beschäftigungspflicht, Pflicht zur Urlaubsgewährung, Schutz von Leben und Gesundheit sowie des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (sogenannt Fürsorgepflicht)
- Pflichtverletzung des Arbeitgebers, Leistungsverweigerungsrecht, Kündigung durch den Arbeitnehmer
Arbeitszeit
- Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarung für schwerbehinderte Beschäftigte
Arbeitsvertrag
- Mehrarbeit/Überstunden, sonstige Regelungen
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminar über die Rechte und Pflichten von schwerbehinderten Arbeitnehmern und des Arbeitgebers
In diesem Seminar lernen Sie die Grundsätze des Arbeitsrechts kennen. Dabei wird insbesondere auf den Abschluss und Inhalt von Berufsbildungs- und Arbeitsverträgen eingegangen. Zudem werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sowie die des Arbeitgebers vermittelt und die entsprechenden Anspruchsgrundlagen aufgezeigt. Das Seminar beleuchtet dabei stets die für die Schwerbehindertenvertretung relevanten Aspekte und bringt Ihnen bei, wie man sich wirkungsvoll für die Schwerbehindertenvertretung einsetzt.
Das Seminar bietet daher den perfekten Einstieg in die arbeitsrechtlichen Fragen der Schwerbehindertenvertretung.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Unterschied zwischen Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht
Arbeitsrecht/Schwerbehinderung
Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen
Grundsätze des Arbeitsrechts
Anspruchsgrundlagen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Stellenausschreibung innerhalb und außerhalb des Betriebes
- Fragerechte des Arbeitgebers
- Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers
- Personalfragebogen, ärztliche Einstellungsuntersuchung, psychologische Tests
Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Vertragsabschluss, Abschlussfreiheit, Abschlussverbote und Abschlussbeschränkungen
- Inhaltliche Gestaltung des Arbeitsvertrags; Vertragsfreiheit, Einschränkung durch das Gesetz
- Kollektivregelung, gerichtliche Inhaltskontrolle
- Vertragsdauer; befristete Arbeitsverhältnisse, Kettenarbeitsverträge
Pflichten des Arbeitnehmers
- Arbeitspflicht: persönliche Verpflichtung, Art und Umfang der Arbeitspflicht
- Ort und Zeit der Arbeitsleistung, Direktionsrecht
- Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Dritte, Mankohaftung, Betriebsbußen
Pflichten des Arbeitgebers
- Entgeltzahlungspflicht: Entgeltformen, Entgeltsicherung, Sonderzahlungen
- Aufwendungsersatz, Entgeltanspruch ohne Arbeitsleistung
- Nebenpflichten des Arbeitgebers: Beschäftigungspflicht, Pflicht zur Urlaubsgewährung, Schutz von Leben und Gesundheit sowie des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (sogenannt Fürsorgepflicht)
- Pflichtverletzung des Arbeitgebers, Leistungsverweigerungsrecht, Kündigung durch den Arbeitnehmer
Arbeitszeit
- Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarung für schwerbehinderte Beschäftigte
Arbeitsvertrag
- Mehrarbeit/Überstunden, sonstige Regelungen
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Arbeitsrecht für die Schwerbehindertenvertretung ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €