Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt
Seminarinhalte
Theoretisches Basiswissen zu 4.0 – Begriffsklärung
- Was versteht man unter Industrie 4.0?
- Unterschiede Industrie 4.0 versus Arbeit 4.0
- Was bedeutet Bildung 4.0?
Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen durch digital gestütztes Arbeiten
- Welche Auswirkungen haben digitale Lernmöglichkeiten auf die Zeit und die Lebensqualität?
- Inwieweit ist digitales Lernen selbstbestimmt?
- Wann ist man fremdbestimmt bzw. wann wird Lernverhalten kontrollierbar?
- Wie kann man durch Medienkompetenz Beschäftigung sichern?
Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung
- § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze
- Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
- Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt
Digitalisierungspotenziale im Betriebsratsbüro: Das papierarme Betriebsratsbüro
- Neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG
- Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?
- Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID
- Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office
- Bring your own device (BYOD)
- Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?
- Das muss der Betriebsrat bei BYOD und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten
- Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarinhalte
Theoretisches Basiswissen zu 4.0 – Begriffsklärung
- Was versteht man unter Industrie 4.0?
- Unterschiede Industrie 4.0 versus Arbeit 4.0
- Was bedeutet Bildung 4.0?
Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen durch digital gestütztes Arbeiten
- Welche Auswirkungen haben digitale Lernmöglichkeiten auf die Zeit und die Lebensqualität?
- Inwieweit ist digitales Lernen selbstbestimmt?
- Wann ist man fremdbestimmt bzw. wann wird Lernverhalten kontrollierbar?
- Wie kann man durch Medienkompetenz Beschäftigung sichern?
Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung
- § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze
- Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
- Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt
Digitalisierungspotenziale im Betriebsratsbüro: Das papierarme Betriebsratsbüro
- Neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG
- Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?
- Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID
- Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office
- Bring your own device (BYOD)
- Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?
- Das muss der Betriebsrat bei BYOD und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten
- Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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Dauer:3.5 Tage
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Dauer:3.5 Tage