Seminar: Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz - GEM
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  1. Seminare
  2. Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt

Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt

Inhalte
Termine
Termine
Themenplan (PDF)

Seminarinhalte

Theoretisches Basiswissen zu 4.0 – Begriffsklärung

  • Was versteht man unter Industrie 4.0?
  • Unterschiede Industrie 4.0 versus Arbeit 4.0
  • Was bedeutet Bildung 4.0?

Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen durch digital gestütztes Arbeiten

  • Welche Auswirkungen haben digitale Lernmöglichkeiten auf die Zeit und die Lebensqualität?
  • Inwieweit ist digitales Lernen selbstbestimmt?
  • Wann ist man fremdbestimmt bzw. wann wird Lernverhalten kontrollierbar?
  • Wie kann man durch Medienkompetenz Beschäftigung sichern?

Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung

  • § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze
  • Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt

Digitalisierungspotenziale im Betriebsratsbüro: Das papierarme Betriebsratsbüro

  • Neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG
  • Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?
  • Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID
  • Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office
  • Bring your own device (BYOD)
  • Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?
  • Das muss der Betriebsrat bei BYOD und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten
  • Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarinhalte

Theoretisches Basiswissen zu 4.0 – Begriffsklärung

  • Was versteht man unter Industrie 4.0?
  • Unterschiede Industrie 4.0 versus Arbeit 4.0
  • Was bedeutet Bildung 4.0?

Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen durch digital gestütztes Arbeiten

  • Welche Auswirkungen haben digitale Lernmöglichkeiten auf die Zeit und die Lebensqualität?
  • Inwieweit ist digitales Lernen selbstbestimmt?
  • Wann ist man fremdbestimmt bzw. wann wird Lernverhalten kontrollierbar?
  • Wie kann man durch Medienkompetenz Beschäftigung sichern?

Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung

  • § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze
  • Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt

Digitalisierungspotenziale im Betriebsratsbüro: Das papierarme Betriebsratsbüro

  • Neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG
  • Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?
  • Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID
  • Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office
  • Bring your own device (BYOD)
  • Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?
  • Das muss der Betriebsrat bei BYOD und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten
  • Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?

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BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1590,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

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