Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt

Seminar-Inhalte: Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt
Theoretisches Basiswissen zu 4.0 – Begriffsklärung
- Was versteht man unter Industrie 4.0?
- Unterschiede Industrie 4.0 versus Arbeit 4.0
- Was bedeutet Bildung 4.0?
Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen durch digital gestütztes Arbeiten
- Welche Auswirkungen haben digitale Lernmöglichkeiten auf die Zeit und die Lebensqualität?
- Inwieweit ist digitales Lernen selbstbestimmt?
- Wann ist man fremdbestimmt bzw. wann wird Lernverhalten kontrollierbar?
- Wie kann man durch Medienkompetenz Beschäftigung sichern?
Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung
- § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze
- Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
- Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt
Digitalisierungspotenziale im Betriebsratsbüro: Das papierarme Betriebsratsbüro
- Neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG
- Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?
- Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID
- Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office
- Bring your own device (BYOD)
- Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?
- Das muss der Betriebsrat bei BYOD und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten
- Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt
Theoretisches Basiswissen zu 4.0 – Begriffsklärung
- Was versteht man unter Industrie 4.0?
- Unterschiede Industrie 4.0 versus Arbeit 4.0
- Was bedeutet Bildung 4.0?
Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen durch digital gestütztes Arbeiten
- Welche Auswirkungen haben digitale Lernmöglichkeiten auf die Zeit und die Lebensqualität?
- Inwieweit ist digitales Lernen selbstbestimmt?
- Wann ist man fremdbestimmt bzw. wann wird Lernverhalten kontrollierbar?
- Wie kann man durch Medienkompetenz Beschäftigung sichern?
Mitbestimmung in der fortschreitenden Digitalisierung
- § 87 Abs. I Nr. 6 BetrVG als wichtigste Stütze
- Betriebsänderungen durch Digitalisierung: Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Den Überblick behalten: Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
- Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und -daten im Firmenauftritt
Digitalisierungspotenziale im Betriebsratsbüro: Das papierarme Betriebsratsbüro
- Neue Arbeitsorte und Formen: Auch hier gilt das BDSG
- Crowdworking und Crowdsourcing: Neue Begriffe mit neuen Problemen?
- Neue Kontroll- und Überwachungsformen mit Hilfe von GPS und RFID
- Von jedem Ort und zu jeder Zeit Zugriff: Gefahren und Potenziale von Home- und Mobile-Office
- Bring your own device (BYOD)
- Private und dienstliche Daten auf einem Gerät: Wem gehören die Daten?
- Das muss der Betriebsrat bei BYOD und der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln beachten
- Der richtige Umgang im Schadensfall: Wer trägt die Kosten für Ersatzgeräte oder Folgen von Viren?
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Die im Seminar Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der Digitalisierten Arbeitswelt ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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