Arbeit im Betriebsrat Teil 1

Seminar-Inhalte: Arbeit im Betriebsrat Teil 1
Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
- Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht
- Abgrenzung Individualarbeitsrecht zum Kollektivrecht
- Rangordnung arbeitsrechtlicher Normen
- Zweck und Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts
- Umgang mit Gesetzen und Kommentaren in der Praxis
- Wichtige Begriffe im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Grundlagen der Rechte als Betriebsratsmitglied
- Das Betriebsratsamt als Ehrenamt
- Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
- Arbeitsbefreiung und Freistellung
- Freizeitausgleichsanspruch
- Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
Amtsausführung des Betriebsrats
- Aufgaben und Befugnisse des Vorsitz
- Geschäftsordnung und Ausschüsse
- Sitzung und Beschlüsse
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Kostentragungsmodelle der Betriebsverfassung
- Betriebs- und Abteilungsversammlungen
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmervertretungen
Mitwirkung und Mitbestimmung
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Soziale und personelle Angelegenheiten im Überblick
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Wirtschaftsausschuss und Betriebsänderung
Durchsetzung der BR-Rechte
- Betriebliche Streitschlichtungsmöglichkeiten
- Öffentlich-rechtliche Sanktionsmöglichkeiten
- Sachverständigentätigkeit
- Beauftragung von Interessenvertretern
- Grundsätze der Einigungsstelle
- Urteils- und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Gesamtes Gremium: 3990,- €