§ 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit
Datenschutz in der Betriebsratsarbeit: Ihre Verantwortung gemäß § 79a BetrVG
In der heutigen Arbeitswelt ist der Datenschutz ein zentrales Thema, insbesondere für Betriebsräte, die täglich mit sensiblen Mitarbeiterdaten umgehen. Das Seminar „§ 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten zu informieren. Sie lernen, wie Sie datenschutzrechtliche Grundsätze in Ihrer Betriebsratstätigkeit beachten, welche Unterstützungspflichten gemäß § 79a Satz 3 BetrVG bestehen und wie Sie mögliche Amtspflichtverletzungen vermeiden können. Dieses Wissen ist unerlässlich, um Ihre Aufgaben als Betriebsrat verantwortungsvoll und rechtskonform zu erfüllen.
Seminarinhalte
I. Datenschutz und Betriebsratstätigkeit
- Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
- Rechtschutzmöglichkeiten der Arbeitgeberseite
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Rolle des Betriebsrats bei Auskunftsersuchen eines Arbeitnehmers - Maßstab des Datenschutzes für den Betriebsrat
a) Grundsatz der Datenminimierung
b) Speicherbegrenzung
II. Die Unterstützungspflicht nach § 79a S. 3 BetrVG
- Inhalt der Unterstützungspflicht des Betriebsrats
- Preisgabe der erforderlichen Informationen durch den Arbeitgeber
- Spannungsfeld zwischen datenschutzrechtlicher Verschwiegenheits- und Unterstützungspflicht
III. Grobe Amtspflichtverletzung des Betriebsrats bei Verstoß gegen § 79a BetrVG?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Datenschutz in der Betriebsratsarbeit: Ihre Verantwortung gemäß § 79a BetrVG
In der heutigen Arbeitswelt ist der Datenschutz ein zentrales Thema, insbesondere für Betriebsräte, die täglich mit sensiblen Mitarbeiterdaten umgehen. Das Seminar „§ 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten zu informieren. Sie lernen, wie Sie datenschutzrechtliche Grundsätze in Ihrer Betriebsratstätigkeit beachten, welche Unterstützungspflichten gemäß § 79a Satz 3 BetrVG bestehen und wie Sie mögliche Amtspflichtverletzungen vermeiden können. Dieses Wissen ist unerlässlich, um Ihre Aufgaben als Betriebsrat verantwortungsvoll und rechtskonform zu erfüllen.
Seminarinhalte
I. Datenschutz und Betriebsratstätigkeit
- Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
- Rechtschutzmöglichkeiten der Arbeitgeberseite
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Rolle des Betriebsrats bei Auskunftsersuchen eines Arbeitnehmers - Maßstab des Datenschutzes für den Betriebsrat
a) Grundsatz der Datenminimierung
b) Speicherbegrenzung
II. Die Unterstützungspflicht nach § 79a S. 3 BetrVG
- Inhalt der Unterstützungspflicht des Betriebsrats
- Preisgabe der erforderlichen Informationen durch den Arbeitgeber
- Spannungsfeld zwischen datenschutzrechtlicher Verschwiegenheits- und Unterstützungspflicht
III. Grobe Amtspflichtverletzung des Betriebsrats bei Verstoß gegen § 79a BetrVG?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage