§ 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit
Seminar-Inhalte: § 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit
I. Datenschutz und Betriebsratstätigkeit
- Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
- Rechtschutzmöglichkeiten der Arbeitgeberseite
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Rolle des Betriebsrats bei Auskunftsersuchen eines Arbeitnehmers - Maßstab des Datenschutzes für den Betriebsrat
a) Grundsatz der Datenminimierung
b) Speicherbegrenzung
II. Die Unterstützungspflicht nach § 79a S. 3 BetrVG
- Inhalt der Unterstützungspflicht des Betriebsrats
- Preisgabe der erforderlichen Informationen durch den Arbeitgeber
- Spannungsfeld zwischen datenschutzrechtlicher Verschwiegenheits- und Unterstützungspflicht
III. Grobe Amtspflichtverletzung des Betriebsrats bei Verstoß gegen § 79a BetrVG?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar § 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar § 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: § 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit
I. Datenschutz und Betriebsratstätigkeit
- Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
- Rechtschutzmöglichkeiten der Arbeitgeberseite
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Rolle des Betriebsrats bei Auskunftsersuchen eines Arbeitnehmers - Maßstab des Datenschutzes für den Betriebsrat
a) Grundsatz der Datenminimierung
b) Speicherbegrenzung
II. Die Unterstützungspflicht nach § 79a S. 3 BetrVG
- Inhalt der Unterstützungspflicht des Betriebsrats
- Preisgabe der erforderlichen Informationen durch den Arbeitgeber
- Spannungsfeld zwischen datenschutzrechtlicher Verschwiegenheits- und Unterstützungspflicht
III. Grobe Amtspflichtverletzung des Betriebsrats bei Verstoß gegen § 79a BetrVG?
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Die im Seminar § 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar § 79a BetrVG – Datenschutzrechtliche Herausforderungen der Betriebsratsarbeit ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
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