Rechtsgrundlage: Warum Betriebsräte Anspruch auf Schulungen haben
Gesetzliche Grundlage
Der Schulungsanspruch für Betriebsräte ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Gemäß § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Teilnahme an Schulungen, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind. Diese Schulungen sollen Betriebsräte befähigen, ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen.
Ziel der Schulungen
Die Schulungen dienen dazu:
- Fachwissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu erwerben.
- Kenntnisse über Arbeitsschutz, Datenschutz und Gleichstellungsfragen zu vertiefen.
- Kompetenzen in Kommunikation, Verhandlung und Konfliktlösung zu fördern.
Voraussetzungen für den Schulungsanspruch
Erforderlichkeit der Schulung
Die Schulung muss für die Betriebsratsarbeit erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn die vermittelten Inhalte zur Ausübung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats notwendig sind. Beispiele:
- Grundlagen des Arbeitsrechts.
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats.
- Umgang mit besonderen Arbeitnehmergruppen, wie Schwerbehinderten oder Auszubildenden.
Rechtsprechung: Das BAG betont, dass die Erforderlichkeit der Schulung unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse und der Aufgaben des Betriebsrats zu beurteilen ist.
Zustimmung des Betriebsratsgremiums
Die Teilnahme an einer Schulung erfordert einen formalen Beschluss des gesamten Betriebsratsgremiums. Dieser Beschluss sollte protokolliert und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Schulung, einschließlich:
- Teilnahmegebühren.
- Reisekosten.
- Unterkunft und Verpflegung.
Rechtsprechung: Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch die Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernehmen muss, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar kostengünstiger wäre.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Arten von Schulungen
Grundlagenschulungen
Diese Schulungen richten sich an neue Betriebsratsmitglieder und vermitteln Basiswissen im Arbeitsrecht und der Betriebsratsarbeit.
Spezialschulungen
Vertiefende Seminare behandeln spezielle Themen wie:
- Digitalisierung am Arbeitsplatz.
- Tarifrecht.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Persönlichkeits- und Kommunikationstrainings
Hier steht die persönliche Weiterentwicklung im Fokus, etwa durch:
- Rhetorikseminare.
- Konfliktmanagement-Workshops.
- Verhandlungstraining.
Praktische Umsetzung des Schulungsanspruchs
Auswahl der Schulung
Betriebsräte können Schulungen frei wählen, solange die Inhalte relevant sind. Es gibt zahlreiche Anbieter, die sich auf Seminare für Betriebsräte spezialisiert haben.
Einbindung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist frühzeitig über die geplante Schulung zu informieren. Es empfiehlt sich, den Schulungsbeschluss schriftlich zu übermitteln und die Kostenfrage zu klären.
Konflikte mit dem Arbeitgeber
Falls der Arbeitgeber die Schulung ablehnt, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen oder im Streitfall vor das Arbeitsgericht ziehen.
Rechtsprechung: Das BAG hat klargestellt, dass der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl des Schulungsformats hat und nicht zwingend auf kostengünstigere Alternativen wie Webinare verwiesen werden kann.
Der Schulungsanspruch ist ein wichtiger Baustein, um Betriebsräte in ihrer Arbeit zu stärken. Mit dem richtigen Wissen können sie die Interessen der Belegschaft effektiv vertreten und zugleich für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sorgen.