Schulungsanspruch für den Betriebsrat

Als Betriebsrat haben Sie ein gesetzlich gesichertes Recht auf Schulungen, um Ihre Aufgaben kompetent zu erfüllen.

Schulungsanspruch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Als JAV-Mitglied haben Sie Anspruch auf Schulungen, um Ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihre JAV-Arbeit zu stärken!

Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung (SBV) haben Sie gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX Anspruch auf Schulungen, die Ihnen helfen, Ihre Aufgaben professionell und rechtssicher zu erfüllen.

Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder

Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, um grundlegende und spezifische Kenntnisse für ihre Vertretungsaufgaben zu erwerben.