Integration von Schwerbehinderten
Dienstag, 09:00 Uhr bis
Freitag, 13:00 Uhr (3,5 Tage)
Übernachtung/Tagungspauschale
Vollpension Übernachtung 91,- € Tagungspauschale 49,- € zzgl. Mwst.
Zielgruppe
alle Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretung
Seminartyp
Betriebsratsseminar § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarleitung
sehr erfahrene RA und Arbeitsrichter
Seminarcode
SBVG05
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Unser Spartip
Seminar-Beschreibung
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ wurde das Schwerbehindertengesetz geändert. Ziel dieser Gesetzesänderung war und ist es, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten zu reduzieren und ihnen eine möglichst dauerhafte berufliche Perspektive zu geben. Ein wichtiges und völlig neues Instrument dabei ist die Integrationsvereinbarung.
Themenplan
Verfahren und Zielsetzung
- § 83 SBG IX (§ 14 SchwbG alter Fassung) verpflichtet den Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat (§ 93 SGBIX) eine verbindliche Integrationsvereinbarung einschließlich Regelung zu deren Durchführung zutreffen.
Antrag der Schwerbehindertenvertretung oder des Betriebsrats an Arbeitgeber
- Aufstellung von Integrationsvereinbarungen
- Pflicht zur Verhandlung (§ 83 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)
- Einbeziehen des Integrationsamtes (Hauptfürsorgestelle)
- Zielvereinbarung
Inhalt der Zielvereinbarung. Die Integrationsvereinbarung (vgl. § 83 Abs. 2 SGB IX) soll Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und deren Durchführung beinhalten:
- Personalplanung
- Arbeitsplatzgestaltung (vgl. § 81 Absatz 4 Ziffer 4, 5 SGB IX)
- Gestaltung des Arbeitsumfeldes (vgl. § 81 Absatz 4 Ziffer 4, 5 SGB IX)
- Arbeitsorganisation
- Arbeitszeit (vgl. §81 Absatz 5 zur Teilzeit; § 124 SGB IX zur Mehrarbeit)
- Qualifikation (vgl. §81 Absatz 4 Ziffer 2 SGB IX)
- Sonstige vereinbarungsfähige Teile- oder Einzelteile betrieblicher Integration, Rehabilitaions- oder Präventionsprozesse können Gegenstand von Zielvereinbarungen sein.
Sanktionen und Auswirkungen
- Verletzungen und Verpflichtungen
- Umgang mit Verstößen
- Konsensprinzip
- Funktion des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Verhandlungen in Gang setzen
- Ziele auswählen
- Verhandlungen führen
Umsetzung
- Personalabteilung
- Bekanntgabe (vgl. §81 Absatz 1 Ziffer5 SGB IX)
- Bericht der Schwerbehindertenvertretung
Maßnahmenkatalog
1.190,00 €
exkl. 19% MwSt. zzgl. Übernachtungskosten