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Betriebsratswahlen: Die Grenzen des außerordentlichen Kündigungsschutzes
- 26. September 2013
- Posted by: Florian
- Category: Allgemein, Betriebsratswahl
Keine Kommentare[separator headline=“h1″ title=“Kündigungsschutz für Bewerber zum Wahlvorstand?“] Schaut man sich einmal den § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG an, so erliest sich folgendes: Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern…, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Aha… Augenscheinlich ein klarer Satz, der besagt, dass sowohl ausserordentliche